Nettoverdienst: 30-jähriger Berliner Polizeibeamter mit Familie und zwei Kindern liegt deutlich unter Hartz-IV-Niveau

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Polizeibeamte sind Repräsentanten des Staates, nicht seine Leibeigenen.

Zum Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ über die unzureichende Entlohnung von Berliner Polizeibeamten sagte der Innenpolitische Sprecher der Fraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus, Karsten Woldeit:

„Polizisten halten Tag für Tag ihren Kopf für die Bürger dieser Stadt hin, und wie der jüngste Doppelmord an zwei Beamten in Brandenburg gezeigt hat, müssen sie selbst bei alltäglichen Einsätzen stets damit rechnen, in Lebensgefahr zu geraten. Nicht nur angesichts dessen ist es ein himmelschreiender Skandal, dass Berliner Polizeibeamte zum Teil derart schlecht bezahlt werden, dass ihr Nettoeinkommen unter Hartz-IV-Niveau liegt.

Ich habe erst kürzlich im Abgeordnetenhaus vorgetragen, dass beispielsweise ein 30-jähriger Polizeibeamter in der Besoldungsgruppe A4 (Stufe 2) mit nicht berufstätiger Ehefrau und zwei Kindern ein verfügbares Nettoeinkommen von rund 22.800 Euro pro Jahr hat. Würde er, statt zu arbeiten, Hartz-IV beziehen, erhielte er fast 24.300 Euro, also rund 1.500 Euro pro Jahr mehr. Dies steht in krassem Widerspruch zum Urteil des Bundes-Verfassungsgerichtes vom 17. November 2015, in dem festgelegt wurde, dass die Bezahlung der unteren Besoldungsgruppen um mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss.

Abgesehen davon, dass sich in dieser schlechten Bezahlung eine erschreckende Missachtung und Geringschätzung der gefährlichen und aufreibenden Arbeit der Polizeibeamten manifestiert, ist es schlicht ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip, wenn Polizeibeamte gezwungen sind, Nebenjobs anzunehmen, um sich und ihre Familien finanziell über Wasser zu halten.

Hinzu kommen die negativen Folgen für die Qualität der Polizei insgesamt, denn qualifizierte Bewerber können mit derart schlechten finanziellen Aussichten kaum motiviert werden, sich für den Polizeidienst zu interessieren. Dass schlechte Bezahlung die Beamten zudem anfällig für Korruption macht, sein nur am Rande erwähnt.

Angesichts dieser Zustände ist es kein Wunder, dass immer mehr Berliner Polizeibeamte versuchen, in den Polizeidienst anderer Länder oder des Bundes zu wechseln, und es ist geradezu menschenverachtend, wenn der Polizeipräsident ankündigt, diesen Beamten diesen Wechsel erschweren oder unmöglich machen zu wollen. Polizeibeamte sind Repräsentanten des Staates, nicht seine Leibeigenen!

Der Senat muss endlich die Versäumnisse der Vorgängerregierungen wettmachen und den Beamten besonders der unteren Besoldungsgruppen eine ordentliche Erhöhung zubilligen, um ihr Einkommen zumindest in die Nähe des Gehaltes anzuheben, das Beamte anderer Länder oder der Bundespolizei in vergleichbaren Positionen beziehen.

Die AfD unterstützt die jetzt angekündigte Initiative des LKA-Beamten und GdP-Funktionärs André Grashof, über das Berliner Verwaltungsgericht eine Direktvorlage beim Bundes-Verfassungsgericht zu erreichen und dort die Besoldung der Polizeibeamten auf ihre mögliche Verfassungswidrigkeit überprüfen zu lassen. Wir prüfen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten, der Initiative nicht nur ideelle, sondern auch materielle Hilfe zukommen zu lassen.”

Kontakt:

Andreas Heinzgen
Pressesprecher
AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Heinzgen@AfD-Fraktion.berlin